• Lebenslagen A-Z

Themenbereich: 3. Spezielle Beschäftigungsformen

3.9. Heimarbeit

Wenn Sie Personen in Heimarbeit beschäftigen, müssen Sie die Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes (HAG) beachten. Das HAG schützt:

Die Schutzvorschriften sind zwingend und können weder durch Vertrag ausgeschlossen werden noch können einzelne in Heimarbeit Beschäftigte nachträglich darauf verzichten.

Als Gewerbetreibender müssen Sie insbesondere

  • die erstmalige Vergabe von Heimarbeit anzeigen (Mitteilungspflicht) und
  • eine Heimarbeitsliste führen.

Weitergehende Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg.

Termine

Termine
Juli 2024
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30 31        

Aktuelles Wetter

Das Wetter in Ratshausen