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Themenbereich: 2. Ergänzende Altersvorsorge

Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich für eines oder mehrere der nachfolgend genannten Modelle staatlich geförderter privater Altersvorsorge zu entscheiden. Dabei ist zu beachten, welche Sparleistungen Sie über welchen Zeitraum erbringen können und welches Kapital angestrebt wird. Um die für Sie passende private Altersvorsorge zu finden, sollten Sie sich von neutralen Fachleuten hinsichtlich Ihrer persönlichen Bedürfnisse beraten lassen.

Versicherung für Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist der bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung. Sie kann auch als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebensversicherung abgeschlossen werden.

Im Allgemeinen wird mit dem Begriff "Berufsunfähigkeitsversicherung" eine mit einem privaten Versicherungsunternehmen abzuschließende Risikoversicherung bezeichnet. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt der versicherten Person eine vereinbarte monatliche Rente, wenn der bei Abschluss der Versicherung ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann.

Es kann vertraglich geregelt werden, inwieweit der Versicherungsgesellschaft das Recht zur Verweisung auf gesundheitlich weniger beanspruchende Berufe eingeräumt wird.

Zu beachten ist auch, dass das Ablaufdatum des Versicherungsschutzes (möglichst Altersrentenbeginn) sowie die Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsrente vertraglich geregelt werden können.

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