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Themenbereich: 6. Verbraucherschutz im Reiserecht

Sommerzeit - Reisezeit. Doch nicht jede gebuchte Reise entspricht den Erwartungen oder den Versprechungen des Reiseveranstalters. Um die Rechte von Reisenden bei Pauschalreisen zu schützen, hat der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen im Reisevertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches geschaffen.

6.4. Kündigung wegen höherer Gewalt

Wenn die Durchführung einer Reise aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können sowohl der Veranstalter als auch die Reisenden den Vertrag kündigen.

Höhere Gewalt ist zum Beispiel gegeben bei

  • Kriegen,
  • instabilen politischen Verhältnissen,
  • Naturkatastrophen oder
  • Epidemien,

wenn ihr Eintritt bei Vertragsabschluss nicht absehbar war.

Bei einer Kündigung infolge höherer Gewalt steht dem Veranstalter statt einer Vergütung nur ein Entschädigungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen zu. Diesen müssen Reisende auch dann bezahlen, wenn sie von den Leistungen keinen Nutzen mehr haben. Der Veranstalter muss jedoch die Kosten für die Rückreise der Reisenden übernehmen, wobei die Mehrkosten der Rückbeförderung von ihm und den Reisenden je zur Hälfte zu zahlen sind. Sonstige Mehrkosten müssen die Reisenden tragen.

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