Themenbereich: Vergabe öffentlicher Aufträge
Sie wollen sich um öffentliche Aufträge bewerben? Wir haben für Sie die Grundlagen des öffentlichen Auftragswesens zusammengestellt.
Maßgebend für das öffentliche Auftragswesen sind die Vergabegrundsätze. Zu diesen zählen:
Diesen Grundsätzen wird unter anderem dadurch Rechnung getragen, dass für die Vergabe von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen verschiedene Verfahren, die sogenannten Vergabearten, vorgesehen sind:
Hinweis: Zwischen nationalen und EU-weiten Ausschreibungen sind geringfügige Abweichungen zu beachten.
Der öffentliche Auftraggeber kann zwischen den Verfahrensarten grundsätzlich nicht frei wählen. Vorrangig ist der öffentliche Auftraggeber zur öffentlichen Ausschreibung beziehungsweise dem offenen Verfahren verpflichtet. Nur unter engen Voraussetzungen dürfen die anderen Verfahren angewandt werden. Bei Aufträgen im Bereich der Trinkwasser-, der Energieversorgung und des Verkehrs hat der Auftraggeber eine freie Wahl zwischen den Verfahrensarten.
In der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit erfolgt die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen grundsätzlich im nicht offenen Verfahren oder im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. In begründeten Ausnahmefällen ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb oder ein wettbewerblicher Dialog zulässig. Bei Bauaufträgen ist das offene Verfahren die Regel. Das Verhandlungsverfahren und der wettbewerbliche Dialog können nur unter bestimmten Voraussetzungen gewählt werden.
Die VOF sieht für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen das Verhandlungsverfahren, Wettbewerbe (z.B. Planungswettbewerbe für Architektinnen oder Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieure) vor. Wettbewerbe sind Auslobungsverfahren, die dazu dienen, dem Auftraggeber aufgrund vergleichender Beurteilung durch ein Preisgericht zu einem Plan zu verhelfen.
Bei allen Vergabearten muss auf die Einhaltung der allgemeinen Verfahrensgrundsätze geachtet werden.
...dass das Gasthaus Sonne vermutlich die älteste Gaststätte im Ort sein dürfte (um 1500)