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Themenbereich: Notlagen

Jeder Mensch kann in eine Notlage geraten, in der er Hilfe benötigt. Hier finden Sie Informationen darüber, an wen Sie sich in den verschiedensten Notlagen wenden können und welche Hilfe Ihnen zusteht.

3. Soziale Notlagen

Jeder Mensch benötigt in einer Notlage Hilfe und Unterstützung, um wieder sicher auf eigenen Beinen stehen zu können. In diesem Kapitel finden Sie daher eine Auswahl an Beratungsstellen und Angeboten für die verschiedensten sozialen Notlagen.

Ungewollt schwanger zu werden stellt viele Frauen vor große Probleme. Eine Schwangerschaftskonfliktberatung kann Ihnen helfen, die für Sie richtigen Hilfsangebote zu finden. Adressen von Beratungsstellen in Baden-Württemberg finden Sie in der Broschüre "Informationen für Mütter und Väter" des Ministeriums für Arbeit und Soziales. Sollten Sie nach einer ausführlichen Beratung zu der Entscheidung gelangen, Ihr Kind zur Adoption freizugeben, finden Sie in der Lebenslage "Adoption" Hilfestellung.

Gewalt- und Missbrauchserfahrungen prägen unter Umständen das ganze Leben. Als Opfer körperlicher oder seelischer Gewalt finden Sie Hilfe beispielsweise bei Beratungsstellen, Jugendämtern oder Psychologen. Ausführliche Informationen zu diesen Themen bieten wir Ihnen in der Lebenslage "Opferschutz und Opferhilfe".

Sich scheiden zu lassen hat auf viele Bereiche des Lebens tiefgreifende Auswirkungen. Die Lebenslage "Scheidung" erklärt, was Sie beachten müssen und nennt Ihnen Beratungsstellen, an die Sie sich wenden können.

Der Tod eines Angehörigen trifft die Hinterbliebenen oft unerwartet. Die Lebenslage "Sterbefall" informiert Sie umfassend, welche Schritte Sie in welcher Reihenfolge unternehmen müssen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich meine Wohnung verloren habe (z.B. wegen eines Wohnungsbrandes)? Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust erhalten Sie beim Sozialamt, weitere finanzielle und sonstige Wohnhilfen finden Sie in der Lebenslage "Wohnen".

Haben Sie Schwierigkeiten in der Erziehung Ihrer Kinder und suchen Hilfe? Befürchten Sie, dass ein Kind vernachlässigt oder gar misshandelt oder missbraucht wird – dass einem Kind Gefahr für Leib und Leben droht? Als staatliche Aufgabe obliegt der Kinderschutz den örtlichen Jugendämtern. Daneben gibt es noch viele Institutionen aus dem caritativen Bereich, die Beratung und Hilfestellung anbieten. Eine umfassende Adressliste finden Sie beim Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg. Viele dieser Einrichtungen bieten Rat und Hilfe auch bei anonymer Anfrage.

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