Themenbereich: 6. Denkmalschutz und Denkmalpflege
Kulturdenkmale sind alle Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Darunter fallen insbesondere:
Auch die Umgebung eines Kulturdenkmals oder Straßen-, Platz- und Ortsbilder können als sogenannte "Gesamtanlagen" Gegenstand des Denkmalschutzes sein.
Kulturdenkmale werden in Denkmallisten erfasst. Aber auch nicht erfasste Objekte können Kulturdenkmale sein, wenn sie die oben aufgeführten gesetzlichen Kriterien eines Kulturdenkmals erfüllen.
Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, Kulturdenkmale zu bewahren und zu pflegen, insbesondere den Zustand der Kulturdenkmale zu überwachen und Gefährdungen abzuwenden. Ziel des Denkmalschutzes ist es, die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild möglichst weitgehend zu erhalten, indem Kulturdenkmale vor Verfälschung, Beschädigung, Beeinträchtigung oder Zerstörung geschützt und auf Dauer erhalten werden.
Maßnahmen an einem Kulturdenkmal, die in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können, erfordern eine vorherige denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt das auch für bauliche Maßnahmen in der Umgebung eines Kulturdenkmals (z.B. wenn auf einem Nachbargebäude eine Solaranlage installiert werden soll). Ob ein Kulturdenkmal eine besondere Bedeutung hat, wird von der Denkmalschutzbehörde in einem besonderen Verfahren festgestellt. Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung genießen einen zusätzlichen Schutz durch Eintragung in das Denkmalbuch. Ist für das Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich, muss die Denkmalschutzbehörde zustimmen.
Als Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen treffen Sie besondere Pflichten. Beispielsweise müssen sie
...dass die Gemeinde Ratshausen eine eigenständige Gemeinde ist