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Themenbereich: 3. Nutztierhaltung

Nutztierhaltung im Sinne des Tierschutzrechts ist die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren oder anderen warmblütigen Wirbeltieren zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten beziehungsweise Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken. Darüber hinaus können auch andere Tiere zu einem der genannten Zwecke gehalten werden (z.B. Fische, Bienen, aber auch Schnecken und Muscheln).

3.2. Futtermittel

Einwandfreie Futtermittel sind eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren. Nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, das heißt Fleisch, Milch und Eier von hoher Qualität. Sichere Futtermittel sind eine wesentliche Voraussetzung für den Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen.

Um sicherzustellen, dass nur gesundheitlich unbedenkliche Futtermittel hergestellt, gehandelt und verfüttert werden, werden diese in Deutschland unter Berücksichtigung möglicher Risiken kontrolliert und regelmäßig chemisch, mikrobiologisch, mikroskopisch und biochemisch untersucht.

Überprüft werden:

  • der Gehalt an unerwünschten Stoffen
  • das eventuelle Vorkommen verbotener oder nicht mehr zugelassener Stoffe
  • die ordnungsgemäße Kennzeichnung
    Sind alle Bestandteile enthalten und wurde der angegebene Gehalt an Stoffen eingehalten?
  • der Anteil und die Qualität der angegebenen Bestandteile

Für unerwünschte Stoffe (z.B. Schwermetalle, Dioxine, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln) sind Höchstgehalte festgelegt, bei deren Einhaltung weder für die Tiere selbst noch für den Verbraucher oder die Verbraucherin von Lebensmitteln tierischer Herkunft ein gesundheitliches Risiko besteht. Tiermehl, Abfälle oder Reste von Verpackungsmaterial sind Beispiele für verbotene Stoffe, die nicht in Futtermitteln enthalten sein dürfen.

Tipp: Ein Europäisches Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) listet unter der Überschrift "Weekly overview" tagesaktuell Informationen zu Lebens- und Futtermitteln auf, die für Verbraucher und Verbraucherinnen ein gesundheitliches Risiko darstellen könnten. Das RASFF wurde von der Europäischen Kommission geschaffen, um Warnmeldungen aus sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) weiterleiten zu können.

In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dafür zuständig, den Informationsfluss zwischen der EU und den jeweils zuständigen Landesbehörden zu gewährleisten.

Neben den Futtermitteln selbst werden auch die Produktion von und der Umgang mit Futtermitteln in den Betrieben bis hin zur Fütterung überwacht (z.B. ob in einem Tierhaltungsbetrieb die notwendigen Hygienemaßnahmen eingehalten werden, um eine Verunreinigung von Futtermitteln zu vermeiden).

Überwacht werden:

  • Herstellerbetriebe von Futtermitteln einschließlich von Zusatzstoffen und Vormischungen
  • Mahl- und Mischanlagen
  • Unternehmen, die Futtermittel importieren oder vertreiben
  • landwirtschaftliche Betriebe und andere Betriebe, in denen Tiere gehalten werden

Tipp: Näheres zur Futtermittelkontrolle in Deutschland finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Weitere Informationen mit Hinweisen zu den Rechtsvorschriften für den Bereich Futtermittel bietet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Zuständig für die amtliche Futtermittelkontrolle in Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien.

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