Themenbereich: 2. Heimtierhaltung
Als Heimtiere gelten Tiere, die in der Obhut des Menschen leben und nicht der wirtschaftlichen Nutzung dienen. Hund, Katze Meerschweinchen oder Wellensittich werden von vielen Menschen als Familienmitglied angesehen und dementsprechend behandelt. Jede Tierart stellt bestimmte Anforderungen an ihre Haltung und Pflege. Für manche Tiere gibt es besondere Vorschriften (z.B. Tierschutz-Hundeverordnung). Hier finden Sie Informationen zu folgenden Tierarten:
Die Haltung von Kaninchen als Heimtiere erfreut sich großer und immer noch zunehmender Beliebtheit. Kaninchen werden aber oft für pflegeleichter gehalten, als sie wirklich sind. Wie bei anderen Heimtieren auch, müssen Sie bei der Unterbringung und Betreuung wichtige Grundregeln berücksichtigen, damit die Tiere gesund bleiben und sich wohl fühlen.
Das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz bietet auf seinen Internetseiten das Merkblatt "Haltung von Kaninchen als Heimtiere" zum Download an. Darin hat der Landesbeirat für Tierschutz Baden-Württemberg die grundlegenden Anforderungen an eine tiergerechte Kaninchenhaltung dargestellt. Dort finden Sie Hinweise unter anderem zu:
...dass die Gemeinde Ratshausen von den Nachbargemeinden Hausen am Tann, Weilen unter den Rinnen, Schömberg und Deilingen eingebettet ist