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Themenbereich: 1.2. Tierschutzrecht

Das Tierschutzrecht wird geleitet von dem Grundsatz, dass Tiere Mitgeschöpfe des Menschen sind, deren Leben und Wohlbefinden geschützt werden muss. Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der Tiere und hat kein Recht, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es zu töten.

1.2.3. Spezielle Regelungen zum Tierschutz

Neben dem Tierschutzgesetz gibt es in Deutschland weitere Gesetze und Verordnungen, die den Schutz bestimmter Tiere (z.B. Nutztiere, Legehennen oder Hunde) sicherstellen oder bestimmte Bereiche des Tierschutzes (z.B. Tiertransporte) näher regeln.

Tipp: Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Rechtsvorschriften rund um den Tierschutz.

Neben den dort angeführten Gesetzen können auch noch andere Rechtsbereiche für Tierschutzbelange von Bedeutung sein, beispielsweise:

Tipp: Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bietet auf seinen Internetseiten ebenso zahlreiche Gutachten und Leitlinien zur Haltung und Nutzung von Tieren (z.B. für Säugetiere, Vögel, Zierfische, Terrarientiere, Wild, Zirkustiere, für den Pferdesport und die Ausrichtung von Tierbörsen) zum Download an.

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