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Themenbereich: 1.2. Mietvertrag

Der Mietvertrag ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Mietvertrag den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sollten Sie sich auf alle Fälle rechtlich beraten lassen.

1.2.4. Kaution

Die Kaution ist eine Geldsumme, die Sie als Sicherheit an den Vermieter zahlen müssen, wenn Sie sich hierzu verpflichtet haben. Der Vermieter kann auf diese Weise sicherstellen, dass nach Ihrem Auszug keine Forderungen an Sie als Mieter offen bleiben.

Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Kaution zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz und von seinem Vermögen getrennt anzulegen. Andere Anlageformen sind zulässig, sofern sie zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden. Der Vermieter muss Ihnen die Kaution nach Rückgabe der Wohnung mit den Zinserträgen zurückzahlen.

Achtung: Sie haben nur dann Anspruch auf Rückzahlung der vollen Kaution, wenn Sie alle Forderungen des Vermieters beglichen haben, das heißt, wenn keine Miet- und Nebenkosten mehr offen sind. Er darf die Kaution auch aufwenden, um von Ihnen, Ihren Gästen oder Untermietern verursachte Schäden in der Wohnung reparieren zu lassen.

Die Höhe der Kaution darf höchstens drei Monatsmieten (ohne Nebenkosten) betragen und kann in drei gleichen monatlichen Raten an den Vermieter gezahlt werden. Die erste Rate ist bei Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Tipp: Sie können die Kaution – je nach Vereinbarung mit dem Vermieter – entweder an ihn zahlen oder in Form einer Bankbürgschaft in Höhe der Kautionssumme aufbringen. Dabei verpflichtet sich Ihre Bank, für eventuell offene Forderungen des Vermieters bis zur Höhe der Bankbürgschaft zu haften.

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