Themenbereich: 4. Telekommunikation und Internet
Das Internet ist mittlerweile zu einem unschätzbaren Bestandteil des Privat- und Geschäftslebens geworden. Durch Chats, E-Mails und Soziale Medien können Kontakte auch über große Entfernungen geknüpft und aufrecht erhalten werden. Onlineshops, E-Banking und Downloads von Programmen und Medien gehören zum Alltag. Computerspiele sind oft auf Online-Verbindungen angewiesen.
Dabei kommen Sie als Nutzerin oder Nutzer häufig auch mit unangenehmen Nebenerscheinungen in Kontakt: Computerviren und -würmer, Trojanische Pferde und betrügerische E-Mails (z.B. Phishing von Kundendaten) zeigen, dass das Internet nicht uneingeschränkt sicher ist.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) untersucht die Sicherheitsrisiken bei der Anwendung der Informationstechnik und informiert sowohl über die Gefahren und Risiken als auch über mögliche Sicherheitsmaßnahmen.
Das Onlineangebot des BSI für Bürgerinnen und Bürger bietet neben aktuellen Warnmeldungen des BSI auch Informationen zur IT-Sicherheit – gegliedert in vier große Themenbereiche. Arbeitsweise und Begriffe des Internets werden in allgemein verständlicher Form erklärt.
Sie finden vor allem Informationen zu folgenden Fragen:
Eine weitere Informationsquelle über Risiken und Gefahren ist das Bürger-CERT. dieses gemeinsame Projekt des BSI und Mcert Deutsche Gesellschaft für IT-Sicherheit, richtet seine kostenlosen Informationsdienste an Bürgerinnen und Bürger sowie kleine Unternehmen. Wenn Sie die Benachrichtigungsdienste abonnieren, erhalten Sie per E-Mail aktuelle Warnungen vor Viren, Würmern und Sicherheitslücken in Computeranwendungen.
Zu den drei angebotenen Informationsdiensten im Abonnement zählen:
Neben dem BSI bieten auch weitere Einrichtungen ausführliche Informationen zu Themen wie Dialer, Spam, Rufnummernmissbrauch, Abofalle, Cybermobbing, Phishing, Viren, Handytarife und vieles mehr rund um Computer, Internet und Mobilfunk an:
Um Verbraucher vor sogenannten „Abofallen“ zu schützen, ist seit dem 1. August 2012 jeder Anbieter von Online-Angeboten verpflichtet mit einem Bestell-Button auf Kosten aufmerksam zu machen. Dieser Bestell-Button muss mit einem klaren Hinweis wie zum Beispiel "Zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung versehen sein. Ein Vertrag kommt nur dann zu Stande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten des Justizministerium des Bundes unter „Kostenfallen im Internet“.
...dass die Pfarrscheuer früher als Lagerfläche für den Ortspfarrer diente, da Naturalbesoldung gewährt wurde