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Themenbereich: 3. Spezielle Beschäftigungsformen

3.3. Telearbeit

Der Begriff "Telearbeit" beschreibt eine Form der Fernarbeit, ist aber bisher nicht einheitlich definiert. In zahlreichen Definitionen finden sich jedoch gemeinsam drei charakteristische Merkmale:

  • Arbeit außerhalb der Betriebsstätte
  • Regelmäßigkeit der Tätigkeit
  • Nutzung von elektronischen Diensten und Netzen sowie von Computern

 

Für Sie als Arbeitgeber kann es finanzielle Vorteile haben, Telearbeit anzubieten. Beispielsweise sparen Sie

  • Kosten für Büroräume,
  • Kosten für Büroeinrichtung im Unternehmen,
  • Zahlung bestimmter Sozialleistungen wie Essens- oder Fahrgeldzuschuss.

 

Das Angebot von Telearbeit kann auch dazu dienen, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen beziehungsweise zu halten.

Folgende Formen der Telearbeit werden unterschieden:

  • Telearbeit zu Hause
    Telearbeit, die ausschließlich zu Hause in der Wohnung erledigt wird.
  • alternierende Telearbeit
    Arbeit, die teils zu Hause in Telearbeit und teils im Unternehmen erbracht wird.
  • Telearbeit in Satelliten- oder Nachbarschaftsbüros
    Telearbeit, die in ausgelagerten Büros des Unternehmens oder in einem Gemeinschaftsbüro unterschiedlicher Unternehmen in Wohnraumnähe der Beschäftigten in Telearbeit erbracht wird.
  • mobile Telearbeit
    Telearbeit, die an wechselnden Orten (z.B. im Außendienst oder in Betrieben von Kunden oder Lieferanten) erbracht wird.

 

Die Einsatzgebiete von Telearbeit sind sehr vielfältig. Sie reichen von einfachen Dienstleistungen (wie Daten- und Texterfassung) über gehobene Managementarbeitsplätze bis hin zur Unterstützung komplexer Entwicklungsaufgaben.

Typisch für Telearbeit ist die Möglichkeit, sich seine Arbeitszeit flexibel einzuteilen. Trotzdem gelten weiterhin das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und die Bestimmungen der jeweiligen Tarifverträge, die die Dauer der täglichen Arbeitszeit, die Arbeit an Sonn- und Feiertagen, die Pausendauer und die Ruhezeiten regeln.

Folgende Bedingungen sollten darüber hinaus bei Telearbeit in individuellen und betrieblichen Vereinbarungen geregelt werden:

  • Anwesenheitstage im Büro
  • Vereinbarung von Kernarbeitszeiten am Telearbeitsplatz
  • feste Zeiten zur Erreichbarkeit für Kunden, Kollegen und Vorgesetzte
  • Zugangszeiten zum betrieblichen Zentralrechner
  • Arbeitszeitnachweis (z.B. über eigene Zeiterfassung)

 

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