Themenbereich: 2. Abschluss eines Arbeitsvertrags
Folgende Unterlagen zählen zu den Arbeitspapieren, die Sie von Ihren Beschäftigten verlangen können:
Arbeits-/Abschlusszeugnis, Sozialversicherungsausweis und Arbeitsbescheinigung müssen Sie dem Arbeitnehmer nach Vorlage wieder aushändigen. Die anderen Arbeitspapiere müssen Sie sorgfältig aufbewahren.
...dass sich in Ratshausen ein Geocach befindet der den Namen "Hörst Du das Rauschen" trägt (Nähere Informationen unter www.oberes-schlichemtal.de)