Themenbereich: 4. Eingliederung in Baden-Württemberg
Mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz steht ein Grundangebot zur Integration für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und bleibeberechtigte Ausländerinnen und Ausländer zur Verfügung. Die Integrationskurse des Bundes bestehen aus jeweils einem
Hinzu kommen noch spezielle Kurse für Menschen, die noch nicht ausreichend Deutsch lesen und schreiben können oder für bestimmte Zielgruppen. Näheres finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Die Teilnahmeberechtigung von Spätaussiedlern an einem Integrationskurs stellt das Bundesverwaltungsamt fest. Diese Bestätigung der Teilnahmeberechtigung soll gleichzeitig mit dem Registrierschein ausgehändigt werden, sodass mit einem Integrationskurs bereits begonnen werden kann, auch wenn das Bescheinigungsverfahren noch nicht abgeschlossen sein sollte.
Zuständig für die Organisation und Steuerung dieser Integrationskurse ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). In Baden-Württemberg gibt es zwei Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge: in Karlsruhe und Reutlingen. Für die Integrationskurse sind regionale Ansprechpartner benannt.
Diese helfen Ihnen auch in anderen Angelegenheiten, beispielsweise bei der
Tipp: In den Stadtkreisen und Landkreisen in Baden-Württemberg werden ganzjährig Integrationskurse angeboten.
...dass die Gemeinde Ratshausen eine eigenständige Gemeinde ist