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Themenbereich: 3. Am neuen Wohnort

3.8. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung

Der Sozialstaat Deutschland hat ein umfassendes Netzwerk geknüpft. Der wichtigste Teil dieses Netzes ist die Sozialversicherung. Zur Sozialversicherung werden im Allgemeinen gerechnet:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Hinweis: Angesichts der Vielzahl der in diesen Bereichen vorhandenen gesetzlichen Regelungen ist es hier nicht möglich, auf sämtliche Einzelheiten und Besonderheiten einzugehen. Sofern Sie Auskunft, Aufklärung oder Beratung zu bestimmten Themenbereichen (z.B. versicherter Personenkreis, Leistungsansprüche) wünschen, wird Ihnen empfohlen, sich an die entsprechenden Versicherungsträger zu wenden.

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind:

  • Ortskrankenkassen
  • Betriebskrankenkassen
  • Innungskrankenkassen
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
  • Ersatzkassen

Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen.

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte sind

  • in der Rentenversicherung:
    • die Regionalträger (früher: Landesversicherungsanstalten)
    • Deutsche Rentenversicherung Bund (früher: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte)
    • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (früher: Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse)
  • in der Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte: die landwirtschaftlichen Alterskassen

Hinweis: Es gibt ebenfalls die Möglichkeit, zusätzliche oder ergänzende Versicherungen von privaten Anbietern abzuschließen. Über die Zweckmäßigkeit sollten Sie sich aber auch hier zunächst umfassend informieren.

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