Themenbereich: 3. Am neuen Wohnort
Der Sozialstaat Deutschland hat ein umfassendes Netzwerk geknüpft. Der wichtigste Teil dieses Netzes ist die Sozialversicherung. Zur Sozialversicherung werden im Allgemeinen gerechnet:
Hinweis: Angesichts der Vielzahl der in diesen Bereichen vorhandenen gesetzlichen Regelungen ist es hier nicht möglich, auf sämtliche Einzelheiten und Besonderheiten einzugehen. Sofern Sie Auskunft, Aufklärung oder Beratung zu bestimmten Themenbereichen (z.B. versicherter Personenkreis, Leistungsansprüche) wünschen, wird Ihnen empfohlen, sich an die entsprechenden Versicherungsträger zu wenden.
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind:
Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen.
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte sind
Hinweis: Es gibt ebenfalls die Möglichkeit, zusätzliche oder ergänzende Versicherungen von privaten Anbietern abzuschließen. Über die Zweckmäßigkeit sollten Sie sich aber auch hier zunächst umfassend informieren.
...dass sich in unserer Gemeinde zwei Ferienwohnungen befinden (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)