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23.02.2025: Bundestagswahl


Wichtige Information zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 - Teilnahme an der Briefwahl

Der Bundespräsident hat am 27. Dezember 2024 auf Ersuchen des Bundeskanzlers den Bundestag aufgelöst und den Wahltag auf den 23. Februar 2025 bestimmt. Dadurch ist das Bundesministerium des Inneren und für Heimat ermächtigt, bestimmte Fristen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.

Die Kreiswahlleitung hat mitgeteilt, dass nach der Zulassung der Kreiswahlvorschläge durch den Kreiswahlausschuss am 24. Januar 2025 die Druckfreigabe für die Herstellung der Stimmzettel, erst nach Ablauf der Beschwerdefrist, voraussichtlich am 30. oder 31. Januar 2025 erteilt werden kann.

Die Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlbenachrichtigungen bereits im Januar 2025 und können damit ihre Briefwahlunterlagen beantragen.
Eine Bearbeitung der Briefwahlanträge im Rathaus ist jedoch erst nach Vorliegen der Stimmzettel möglich. Dies wird vermutlich erst ab dem 10. Februar 2025 erfolgen können.

Um Beachtung und Verständnis für die verkürzten Fristen wird gebeten.

Gemeinde Ratshausen




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