Wichtige Information zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 - Teilnahme an der Briefwahl
Der Bundespräsident hat am 27. Dezember 2024 auf Ersuchen
des Bundeskanzlers den Bundestag aufgelöst und den Wahltag auf den 23. Februar
2025 bestimmt. Dadurch ist das Bundesministerium des Inneren und für Heimat
ermächtigt, bestimmte Fristen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des
Bundesrates abzukürzen.
Die Kreiswahlleitung hat mitgeteilt, dass nach der Zulassung
der Kreiswahlvorschläge durch den Kreiswahlausschuss am 24. Januar 2025 die
Druckfreigabe für die Herstellung der Stimmzettel, erst nach Ablauf der
Beschwerdefrist, voraussichtlich am 30. oder 31. Januar 2025 erteilt werden
kann.
Die Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlbenachrichtigungen
bereits im Januar 2025 und können damit ihre Briefwahlunterlagen beantragen.
Eine Bearbeitung der Briefwahlanträge im Rathaus ist jedoch erst nach Vorliegen
der Stimmzettel möglich. Dies wird vermutlich erst ab dem 10. Februar 2025
erfolgen können.
Um Beachtung und Verständnis für die verkürzten Fristen wird
gebeten.
Gemeinde Ratshausen
...dass im Jahr 1936 das Schultheißenamt in Bürgermeisteramt umbenannt wurde