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12.12.2024: Alarmplan Fischsterben


Bekanntmachung des „Alarmplans Fischsterben

 

 

Grundlage für den Alarmplan sind das Fischereigesetz für Baden-Württemberg

(FischG) sowie die zugehörige Verwaltungsvorschrift (VwV FischG). Ereignisse in

jüngster Vergangenheit haben erneut aufgezeigt, wie wichtig es ist, dass im Falle ei-

nes Fischsterbens Zuständigkeiten, Kommunikationswege und Verfahrensabläufe auf

allen Ebenen bekannt sind und entsprechend umgesetzt werden.


Der Alarmplan fasst die Zuständigkeiten sowie Handlungs- und Kommunikationserfor-

dernisse im Falle eines Fischsterbens anschaulich zusammen. Darüber hinaus wer-

den Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner benannt. Durch den Alarmplan

wird somit ein rasches, effektives und zielgerichtetes Handeln unterstützt, welches bei

Fischsterben besonders wichtig ist.


Alarmplan Fischsterben RPT 2024-12.pdf

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