Bundestagswahl 23.02.2025
Briefwahlunterlagen können von Wahlberechtigten bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr auf dem Rathaus abgeholt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unten aufgeführten Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
a) wenn er
nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das
Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 2. Februar
2025 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1
der Bundeswahlordnung (bis zum 7. Februar 2025) versäumt hat,
b) wenn sein Recht
auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1
der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der
Bundeswahlordnung entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Sie erreichen uns unter folgender Rufnummer: 0160/2963654
Die Hochwassergefahrenkarten mit der Darstellung der
Überschwemmungsgebiete sind jederzeit im Internet unter www.hochwasserbw.deunter
dem Abschnitt „Interaktive Karten“ mit einer Weiterleitung zum Daten- und
Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Baden-Württemberg (http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/)
abrufbar.
...dass der Fischereiverein Balingen/Schömberg im Jahr 1973 den Fischweiher in "Wannen" angelegt hat